Wahlordnung für digitale Aufstellungsversammlung mit Brief- und Urnenwahl der Grünen Rhein-Erft-Kreis
Diese Wahlordnung gilt die Aufstellung von Direktkandidat*innen oder Delegierten für die Listen-LDK für die Wahl zum 20. Bundestag (2021) im Wege einer digitalen Versammlung mit anschließender schriftlicher Schlussabstimmung.
§1 Anwendungsbereich
Diese Wahlordnung regelt die Aufstellung von Wahlbewerbern und die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung (Delegierte für Listen-LDK) für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag (2021), die aufgrund der aktuellen pandemischen Lage nicht auf einer Präsenzsitzung gewählt werden können und deshalb im Rahmen der Verordnung über die Aufstellung von Wahlbewerber*innen und die Wahl der Vertreter*innen für die Vertreterversammlungen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemien als hybride Versammlung mit anschließender Schlussabstimmung stattfindet.
Es wird festgestellt, dass die Aufstellungsversammlung aufgrund der aktuellen pandemischen Lage nicht in einer reinen Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann und die Direktkandidat*innen/Delegierte im Wege einer hybriden Versammlung mit anschließender Brief- und Urnenwahl gewählt werden. Eine hybride Versammlung ist eine Versammlung, bei der man sowohl in Präsenz teilnehmen kann, als auch digital.
§2 Durchführung
(1) Die Versammlung wählt eine Versammlungsleitung aus einer Personen, 2 Vertrauenspersonen, 2 Personen zur Protokollführung.
(2) Zwei Wahlhelfer*innen werden von der Versammlung bestimmt.
(3) Wahlberechtigt sind bei der digitalen Versammlung alle ordentlichen Mitglieder, die ihren Erstwohnsitz im Wahlkreis haben und wahlberechtigt sind.
(4) Für die Abstimmungen wird Abstimmungsgrün verwendet.
§ 3 Aufstellung und Abstimmung
(1) Gewählt wird ein*e Wahlbewerber*in für den 20. Deutschen Bundestag (Direktkandidat*in/Direktmandat) für den Wahlkreis 91.
(2) Gewählt werden sieben Vertreter*innen (Delegierte) für die Vertreterversammlung zur Wahl der Landesliste zum 20. Deutschen Bundestages (ListenLDK) des Landes LAND.
(3) Die Kandidat*innen für das Direktmandat können zur Vorstellung während der Versammlung in die Erfthalle, Kerpen-Türnich, Rosentalstraße, 50169 Kerpen kommen und sich von dort aus per Video vorstellen.
(4) Die Kandidat*innen stellen sich nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens vor.
(5) Die Kandidat*innen für das Direktmandat können sich 5 Minuten vorstellen und haben die Gelegenheit für weitere 5 Minuten für Fragen und Antworten bereitzustehen. Liegen keine Fragen vor, kann die Zeit für weitere Vorstellung genutzt werden.
(4) Es können bis zu 8 Fragen von den Mitgliedern unter Angabe ihres Namens gestellt werden (ggf. quotiert). Vier Fragen können über den Chat des Videokonferenztools/über den Chatbegrünungskanal der Versammlung gestellt werden. Vier Fragen können von präsent anwesenden Mitgliedern gestellt werden.
(6) Die Kandidat*innen für die Delegiertenplätze zur ListenLDK können sich 5 Minuten vorstellen.
(5) Zur Vorauswahl der Kandidat*innen wird mittels elektronischer Abstimmung über Abstimmungsgrün eine „verdeckte Abstimmung“ durchgeführt. Die präsent anwesenden Mitglieder stimmen geheim ab. Die Ergebnisse werden erst addiert vorgestellt und danach aufgeschlüsselt nach elektronisch und geheim vorgestellt.
(6) In der Schlussabstimmung per Brief- und Urnenwahl wird über den/die Kandidat*in/Die Delegierte abgestimmt, der/die in der hybriden Abstimmung die absolute Mehrheit erreicht hat.
(7) Wenn bei dem ersten hybriden Wahlgang keine*r der Kandidat*innen die absolute Mehrheit erreicht, dann wird ein zweiter Wahlgang mit denjenigen durchgeführt, die mehr als 10% der Stimmen erhalten haben. Kommt eine solche Entscheidung auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, findet im dritten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten des 2. Wahlganges statt.
§ 4 Schlussabstimmung
(1) Die Schlussabstimmung findet im Wege der Brief- und Urnenwahl statt. Alle Mitglieder, die wahlberechtigt sind und im Wahlkreis ihren Erstwohnsitz haben, können sich für die Briefwahl anmelden und bekommen dann Briefwahlunterlagen zugesandt. Diejenigen, die sich nicht angemeldet haben, können zwischen 22.3 - 25.3.2021 und 29.3.-31.3.2021 von 16 Uhr bis 20 Uhr an der Schlussabstimmung per Urnenwahl in der Geschäftsstelle der Grünen Rhein-Erft-Kreis, Bahnhofsstr. 24, 50374 Erftstadt teilnehmen.
(2) Die Anmeldung für Briefwahlunterlagen muss bis zum 20.3.2021 erfolgt sein.
Die Briefwahlunterlagen werden spätestens innerhalb von 4 Werktagen nach der Mitgliederversammlung versandt.
Jedes Mitglied erhält:
-
- ein oder zwei Stimmzettel (je nach Wahlberechtigung)
- zwei Wahlumschläge
- eine Eidesstattliche Erklärung
- einen Rückumschlag
- ein Anschreiben und ein Merkblatt
(3) Der Stimmzettel muss zur Gewährleistung der geheimen Wahl mit einem separaten verschlossenen Umschlag in einem Umschlag zusammen mit der Eidesstattlichen Erklärung zurückgesandt werden (Wahlbrief).
(4) Die Kosten des Versendens des Wahlbriefes trägt der Kreisverband.
(5) Mitglieder können ihre bestellten Briefunterlagen auch bei der Urnenwahl abgeben. Eine doppelte Abstimmung ist ungültig.
(6) Mit der Versendung der Wahlunterlagen ist der Wahlgang für die Briefwahl eröffnet.
(7) Die Eingangsfrist für den Abstimmungsbrief ist am 6.4.2021 um 18 Uhr.
§ 4 Urnenwahl
(1) Die Urnenwahl findet am 22.3.2021, 23.3.2021, 24.3.2021, 25.3.2021, 26.3.2021, 29.3.2021, 30.3.2021 und 31.3.2021 zwischen 16 Uhr und 20 Uhr in der Kreisgeschäftsstelle, Bahnhofstr. 24 in 50374 Erftstadt statt.
(1.B) Die Urnenwahl findet zudem am 20.03.2021 nach der Wahlversammlung und Kreismitgliederversammlung in der Erfthalle Kerpen, Rosentalstraße, 50169 Kerpen statt.
(1.C) Die Urnenwahl für die Mitglieder des OV Kerpens findet am 23.3.2021, 24.04.2021, 25.03.2021, 26.03.2021 und 31.3.2021 nach telephonischer Absprache statt bei Marcel Richhard, Graf-Bergh-von-Trips-Ring 167, 50169 Kerpen. Er ist erreichbar unter 01633004521.
(2) Es wird eine Liste der im Wahlkreis nach Wahlrecht wahlberechtigten Mitglieder erstellt. Die wahlberechtigten Mitglieder, die ihre Briefunterlagen beantragt haben, werden in der Liste vermerkt und können nur mittels ihrer Briefwahlunterlagen an der Urnenwahl teilnehmen, es sei denn sie unterschreiben eine Versicherung, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Eine doppelte Stimmabgabe ist ungültig.
(3) Die Wahlhelfer*innen übergeben die Stimmzettel an die Wahlberechtigten nach Abgleich der Person mit der Liste und eines Lichtbildausweises.
(4) Wähler*innen, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Urne zu werfen, können sich einer/s Wahlhelferin/s bedienen.
§ 5 Auswertung
- Die Briefabstimmung wird am 8.4.2021 ausgezählt.
(2) Es werden alle Abstimmungsbriefe geöffnet und jeweils zunächst die Eidesstattliche Erklärung geprüft. Ist diese in Ordnung und von dem stimmberechtigten Mitglied unterschrieben, wird der Stimmumschlag von der eidesstattlichen Versicherung getrennt. Anschließend werden die Stimmumschläge geöffnet und von der Auszählkommission gezählt.
(3) Abstimmungsbriefe sind ungültig, wenn:
- die Eidesstattliche Erklärung nicht beigefügt oder nicht unterschrieben ist
- der Umschlag für den Stimmzettel nicht verschlossen ist
- die Identität des Abstimmenden auf dem Stimmzettel erkennbar ist
- mehr Stimmen als zulässig abgegeben wurden
- der Wähler*innenwille nicht eindeutig erkennbar ist
(4) Gewählt ist der/die Kandidat*in/Delegierte der/die die absolute Mehrheit erreicht hat.
(5) Das Ergebnis der Brief- und Urnenwahl ist nach Abschluss der Auszählung unverzüglich zu veröffentlichen.
Begründung:
Infolge der Verordnung über die Aufstellung von Wahlbewerbern und die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, ist es den Parteien seit Januar 2021 erlaubt, die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten (auch ohne Ermächtigung in der Satzung) digital und im Wege der Briefwahl zu ermöglichen. Da die Wahl nicht ausschließlich im Rahmen einer digitalen Mitgliederversammlung möglich ist, möchte der Vorstand eine schriftliche Schlussabstimmung in Form einer Brief- und Urnenwahl organisieren.